Kosten und Ablauf
Die Kosten der Therapie werden aktuell von der Beihilfe und den privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die genauen Regularien.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Im ersten Schritt werden wir einen gemeinsamen Termin vereinbaren, in dem Sie die Gelegenheit haben, mir Ihre Situation und Ihr Anliegen zu erläutern und die für Sie wichtigen Fragen zu klären. Darüber hinaus erhalten Sie von mir einen Überblick über den Ablauf und das Vorgehen in der Therapie. Erst nach dem Erstgespräch treffen Sie eine verbindliche Entscheidung, ob Sie sich eine Therapie bei mir vorstellen können. Diese kann dann in der Regel zeitnah beginnen. Jede Therapiesitzung dauert 50 Minuten. In der Regel finden die Sitzungen einmal pro Woche in meiner Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Münster statt.
Nach den ersten fünf Terminen, den probatorischen Sitzungen, wird in der Regel (je nach Indikation) ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe gestellt. Dieser umfasst einen formellen Antrag Ihrerseits, einen Konsiliarbericht Ihres Haus/- oder Kinderarztes und einen Bericht an den Gutachter über die Symptomatik, die Diagnostik, die Ziele und den Behandlungsplan meinerseits. Nach der Genehmigung der Kostenübernahme kann die eigentliche Therapie dann starten.
Die Beihilfe ist zur Kostenübernahme für eine Psychotherapie beim Vorliegen einer begründeten Diagnose verpflichtet. In der Regel wird nach den ersten fünf, so genannten probatorischen, Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Hierzu erstelle ich einen Bericht an den zuständigen Gutachter für Psychotherapie bei der Beihilfestelle.
Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch eine private Krankenversicherung ist von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Vertrags abhängig, den Sie mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben. Hierzu erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung, welche Bedingungen auf Sie zutreffen. Ich unterstütze Sie gerne dabei.
Da ich eine Privatpraxis führe, besteht keine Abrechnungsgenehmigung mit gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt jedoch die Möglichkeit im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Kostenübernahme zu beantragen. Sprechen Sie mich dazu gerne an. Ich werde Ihnen dabei behilflich sein.
Als Selbstzahler bestehen für Sie keinerlei Beschränkungen. Mein Honorar richtet sich nach dem aktuellen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).